Erbe und Nachlass - Pflichtteil, Testament

Erbrecht

Erbe und Nachlass

Das Erbrecht in Deutschland regelt unter anderem den Pflichtteil, der bestimmten Erbberechtigten auch dann einen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses sichert, wenn sie durch ein Testament oder eine Erbfolge von der Erbschaft ausgeschlossen wurden. Der Pflichtteil ist daher ein wichtiges Instrument zum Schutz der finanziellen Interessen nahestehender Angehöriger des Erblassers.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind in erster Linie die nächsten Angehörigen des Erblassers, die gesetzlich als solche definiert sind. Dazu zählen:

  • Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkelkinder)
  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
  • Eltern des Erblassers, sofern keine Abkömmlinge vorhanden sind

Höhe des Pflichtteils

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bedeutet, dass der Pflichtteilsanspruch berechnet wird, indem man zunächst den gesetzlichen Erbteil ermittelt, der dem Berechtigten zustehen würde, wenn kein Testament existierte, und diesen dann halbiert.

Geltendmachung des Pflichtteils

Der Anspruch auf den Pflichtteil muss aktiv geltend gemacht werden. Pflichtteilsberechtigte, die von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, werden nicht automatisch benachrichtigt. Es liegt in ihrer Verantwortung, ihren Anspruch innerhalb der gesetzlichen Fristen zu erheben.

Fristen

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel drei Jahre nach Kenntnis des Erbfalls und der den Anspruch begründenden Umstände. Es ist also wichtig, zeitnah nach Kenntnis des Erbfalls zu handeln.

Pflichtteilsergänzungsanspruch

Hat der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen vorgenommen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden. Dieser sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch soll verhindern, dass der Erblasser durch Schenkungen den Pflichtteil umgeht.

Vorgehensweise

  1. Ermittlung des Nachlasswertes: Um den Pflichtteil geltend zu machen, muss zunächst der Wert des Nachlasses ermittelt werden. Dies kann eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn der Nachlass komplex ist oder Immobilien umfasst.

  2. Anspruch anmelden: Der Pflichtteilsberechtigte sollte seinen Anspruch beim Erben anmelden und gegebenenfalls eine Aufstellung des Nachlasses fordern.

  3. Rechtliche Beratung: Es ist ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, besonders bei Unklarheiten bezüglich des Anspruchs oder des Verfahrens. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann wertvolle Unterstützung bieten.

  4. Außergerichtliche Einigung: Bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden, kann versucht werden, eine Einigung mit den Erben zu erzielen. Dies kann Zeit, Geld und emotionale Belastungen sparen.

  5. Gerichtliches Verfahren: Sollte keine Einigung erzielt werden, steht der Weg vor Gericht offen, um den Pflichtteil einzufordern. Dies sollte allerdings als letztes Mittel betrachtet werden.

Erben ohne Testament

Erben ohne Testament

Das Erben ohne Testament, auch als gesetzliche Erbfolge bezeichnet, tritt in Kraft, wenn der Verstorbene kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen hat. In solchen Fällen bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland, wer erbberechtigt ist und wie der Nachlass verteilt wird. Hier sind wichtige Informationen und Empfehlungen für Personen, die ohne Testament erben.

Verständnis der gesetzlichen Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge regelt die Erbansprüche nach einem festgelegten Schema, das sich primär an der Verwandtschaft zum Verstorbenen orientiert. Die Erben werden in verschiedene Ordnungen eingeteilt:

  1. Erben erster Ordnung: Direkte Nachkommen des Verstorbenen, also Kinder, Enkel und Urenkel.
  2. Erben zweiter Ordnung: Die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen, also Geschwister, Nichten und Neffen des Erblassers.
  3. Erben dritter Ordnung und folgende: Weitere Verwandte in aufsteigender Linie, wie Großeltern und deren Nachkommen.

Zusätzlich haben der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen eigene Erbansprüche, die sich je nach Vorhandensein von Erben erster Ordnung und der Gütergemeinschaft unterscheiden.

Wichtige Aspekte beim Erben ohne Testament

  • Erbquote verstehen: Die Erbquote gibt an, welchen Anteil des Nachlasses die Erben erhalten. Diese Quote hängt von der Anzahl der Erben und ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen ab.
  • Pflichtteil: Bestimmte nahe Verwandte wie Kinder, Ehepartner und unter Umständen Eltern haben Anspruch auf einen Pflichtteil der Erbschaft, selbst wenn sie durch die gesetzliche Erbfolge nichts erben würden.
  • Nachlassgericht: Das Nachlassgericht spielt eine zentrale Rolle beim Erbfall ohne Testament. Es kann einen Erbschein ausstellen, der die Erbberechtigung nachweist.
  • Gemeinschaftliche Erbengemeinschaft: Ohne Testament bilden die Erben eine Erbengemeinschaft, die gemeinsam über den Nachlass entscheidet. Die Aufteilung des Nachlasses kann erst erfolgen, wenn alle Erben sich einig sind.

Handlungsempfehlungen

  • Erbschein beantragen: Der Erbschein ist ein offizielles Dokument, das die Erben und ihre Erbquoten bestätigt. Er ist insbesondere für die Umschreibung von Grundbuch-Einträgen oder Bankkonten erforderlich.
  • Nachlass prüfen: Eine genaue Prüfung des Nachlasses ist wichtig, um festzustellen, ob Schulden vorhanden sind. Erben haften auch für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen.
  • Erbenversammlung organisieren: Eine Versammlung aller Erben kann helfen, die Verteilung des Nachlasses zu besprechen und zu einer Einigung zu kommen.
  • Fachkundige Beratung suchen: Bei Unklarheiten oder Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar empfehlenswert.

Erbe ausschlagen

Das Ausschlagen eines Erbes kann aus verschiedenen Gründen eine erwägenswerte Option sein, insbesondere wenn der Nachlass überschuldet ist oder die Erbschaft andere Nachteile mit sich bringt. Hier ein umfassender Ratgebertext zum Thema Erbe ausschlagen:

Verständnis des Erbes

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass das Erbe nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Verbindlichkeiten des Verstorbenen umfasst. Das bedeutet, dass Erben auch für die Schulden des Erblassers haften, soweit das Erbe reicht.

Entscheidungsfrist

In Deutschland haben Erben sechs Wochen Zeit, nachdem sie von ihrem Erbrecht erfahren haben, um das Erbe auszuschlagen. Diese Frist verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte.

Ausschlagung des Erbes

Die Ausschlagung muss ausdrücklich erklärt werden und bedarf der Schriftform. Sie muss beim Nachlassgericht eingereicht werden. Es ist auch möglich, die Ausschlagung vor einem Notar zu erklären, der die Erklärung dann an das Nachlassgericht weiterleitet.

Konsequenzen der Ausschlagung

  • Weitergabe des Erbes: Wenn Sie das Erbe ausschlagen, fällt Ihr Erbteil an die nächstberechtigten Erben nach der gesetzlichen Erbfolge.
  • Pflichtteilsrechte: Die Ausschlagung des Erbes bedeutet nicht, dass Pflichtteilsansprüche verloren gehen. Pflichtteilsberechtigte können ihren Anspruch geltend machen, auch wenn sie das Erbe ausgeschlagen haben.
  • Ausschlagung durch Erben mit minderjährigen Kindern: Wenn Sie als Erbe minderjährige Kinder haben, benötigen Sie für die Ausschlagung des Erbes in deren Namen die Genehmigung des Familiengerichts.

Überlegungen vor der Ausschlagung

  • Prüfung des Nachlasswerts: Es ist ratsam, eine genaue Prüfung des Nachlasses durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Schulden tatsächlich die Vermögenswerte übersteigen.
  • Beratung suchen: Angesichts der Komplexität und der möglichen Konsequenzen einer Erbausschlagung ist es empfehlenswert, rechtliche Beratung einzuholen. Ein Anwalt kann Sie über die beste Vorgehensweise informieren und dabei helfen, alle notwendigen Schritte korrekt durchzuführen.
  • Alternative zur Ausschlagung: In manchen Fällen kann die Anordnung der Nachlassverwaltung eine Alternative zur Ausschlagung sein, besonders wenn unklar ist, ob der Nachlass überschuldet ist. Dies ermöglicht eine Verwaltung des Nachlasses durch einen vom Gericht bestellten Nachlassverwalter, der die Schulden begleicht, bevor irgendwelche Vermögenswerte an die Erben ausgezahlt werden.

Erbe - Pflichtteil für Geschwister

Geschwister haben grundsätzlich keinen direkten Anspruch auf einen Pflichtteil, wie es beispielsweise für Kinder oder Ehegatten des Verstorbenen der Fall ist. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass, der bestimmten nahestehenden Angehörigen auch dann zusteht, wenn sie durch Testament vom Erbe ausgeschlossen wurden.

Pflichtteilsberechtigung und Geschwister

Pflichtteilsberechtigt sind in erster Linie:

  • die Kinder des Verstorbenen,
  • der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner,
  • und, wenn keine Kinder vorhanden sind, die Eltern des Verstorbenen.

Geschwister des Verstorbenen sind also nicht direkt pflichtteilsberechtigt. Ihr Erbrecht aktiviert sich nur in Ermangelung von direkten Abkömmlingen, Ehegatten oder Eltern des Erblassers.

Erbrecht der Geschwister

Wenn Geschwister erben, geschieht dies nach der gesetzlichen Erbfolge, die in bestimmten Konstellationen zum Tragen kommt:

  1. Fehlen von direkten Erben: Haben der Verstorbene keine Kinder, keinen Ehegatten und sind auch die Eltern bereits verstorben, treten die Geschwister als gesetzliche Erben in Erscheinung.
  2. Erbschaft nach Stämmen: Falls eines der Geschwister vorverstorben ist und eigene Kinder hinterlässt, erben diese Kinder den Anteil, der ihrem Elternteil zugestanden hätte, nach dem Prinzip der Stammeserbfolge.

Handlungsempfehlungen für Geschwister

Geschwister, die sich über ihre Rechte und Möglichkeiten im Erbfall informieren möchten, sollten folgende Schritte in Betracht ziehen:

  • Rechtliche Beratung suchen: Eine fachkundige Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht kann Klarheit über die eigene Situation und mögliche Ansprüche bringen.
  • Nachlassverzeichnis einfordern: Falls Geschwister als gesetzliche Erben in Betracht kommen, haben sie das Recht, ein Verzeichnis des Nachlasses einzufordern, um den Umfang des Erbes zu verstehen.
  • Erbschaftsannahme prüfen: Bevor eine Erbschaft angenommen wird, sollte sorgfältig geprüft werden, ob der Nachlass überschuldet ist. Eine Erbschaft kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen ausgeschlagen werden, falls dies der Fall sein sollte.
  • Gütliche Einigung suchen: In Familienkonstellationen, in denen mehrere Parteien potenziell erbberechtigt sind, kann es hilfreich sein, eine einvernehmliche Lösung anzustreben, um langwierige und kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Freibetrag Erbe

Das deutsche Erbrecht sieht Freibeträge vor, die beim Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung steuerfrei bleiben. Diese Freibeträge sind je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser oder Schenker gestaffelt und sollen sicherstellen, dass nicht jede Erbschaft oder Schenkung zu einer Steuerbelastung führt. Hier sind wichtige Informationen und Tipps zum Thema Freibetrag bei der Erbschaftsteuer.

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Die Höhe des Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erben (bzw. Beschenkten) und dem Erblasser (bzw. Schenker) ab. Zum Stand meiner letzten Aktualisierung gelten folgende Freibeträge:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern (bei Erbschaft): 100.000 Euro
  • Eltern und Großeltern (bei Schenkung), Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und geschiedene Partner: 20.000 Euro

Anwendung der Freibeträge

Die Freibeträge gelten sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen. Wichtig ist, dass der Freibetrag für Schenkungen alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden kann. Dies ermöglicht eine steuerliche Optimierung durch frühzeitige Vermögensübertragungen.

Erbschaftsteuerklassen

Die Höhe der Erbschaftsteuer, die über den Freibeträgen liegt, richtet sich nach der Erbschaftsteuerklasse, die ebenfalls vom Verwandtschaftsgrad abhängt. Die Steuerklassen bestimmen die Steuersätze und zusätzlichen Freibeträge für bestimmte Verwandte.

Tipps zur Nutzung der Freibeträge

  • Frühzeitige Planung: Durch eine rechtzeitige Nachlassplanung und die Nutzung von Schenkungen kann die Erbschaftsteuerbelastung minimiert werden. Dabei sollten die Zehn-Jahres-Regel für Schenkungen und die entsprechenden Freibeträge beachtet werden.
  • Testament und Erbvertrag: Ein klar formuliertes Testament oder ein Erbvertrag kann dazu beitragen, den Nachlass gemäß den Wünschen des Erblassers zu verteilen und dabei die steuerlichen Freibeträge optimal zu nutzen.
  • Lebensversicherungen: Unter bestimmten Voraussetzungen können Auszahlungen aus Lebensversicherungen steuerlich begünstigt sein. Hierbei ist die richtige Gestaltung der Begünstigung im Todesfall entscheidend.
  • Beratung in Anspruch nehmen: Die Erbschaftsteuerplanung kann komplex sein, besonders bei größeren Vermögen oder komplizierten Familienverhältnissen. Eine professionelle Beratung durch einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Erbrecht kann helfen, die steuerliche Belastung zu minimieren.

Verwandtschafts-
grad

Freibetrag
Ehepartner und
eingetragene Lebenspartner
500.000 Euro
Kinder und Stiefkinder400.000 Euro
Enkelkinder200.000 Euro
Eltern und Großeltern
(bei Erbschaft)
100.000 Euro
Eltern und Großeltern (bei Schenkung),
Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder,
Schwiegereltern und geschiedene Partner
20.000 Euro
Checkliste Erbschaft und Nachlass

Checkliste - Erben mit und ohne Testament

  • Todesbescheinigung beim Standesamt anfordern (übernimmt der Bestatter)
  • Bestattung organisieren (übernimmt der Bestatter)
  • Wichtige Institutionen informieren (Banken, Versicherungen, Rentenversicherungsträger, Arbeitgeber)
  • Postnachsendeauftrag für den Verstorbenen einrichten
  • Zugang zu digitalen Konten und Diensten des Verstorbenen klären
  • Übersicht über den Nachlass erstellen (Vermögenswerte und Schulden)
  • Laufende Verträge und Abonnements kündigen oder umschreiben
  • Versicherungspolicen prüfen (Lebensversicherung, Unfallversicherung etc.)
  • Steuerliche Angelegenheiten des Verstorbenen klären (abschließende Steuererklärung)
  • Erbengemeinschaft organisieren und regelmäßige Treffen planen (falls zutreffend)
  • Einigung über die Aufteilung des Nachlasses erreichen
  • Verkauf oder Übertragung von Eigentum und anderen Vermögenswerten koordinieren
  • Schulden des Verstorbenen begleichen
  • Eigene Testament- oder Erbvertragsangelegenheiten überprüfen und aktualisieren
  • Möglichkeiten der Erbschafts- und Schenkungssteuerplanung in Betracht ziehen
  • Beratung durch Fachleute (Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar) einholen

Zusätzliche Schritte für Erben mit Testament

  • Testament beim Nachlassgericht einreichen bzw. suchen lassen

Zusätzliche Schritte für Erben ohne Testament

  • Erbschein beantragen, falls erforderlich, um die Erbberechtigung nachzuweisen
  • Pflichtteilansprüche prüfen (falls zutreffend)

Weiterführende Links zum Thema Erben

  • Wikipedia – Erbe (Deutschland): Enthält grundlegende Informationen zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, und zu den Möglichkeiten, ein Erbe anzutreten oder auszuschlagen. Es wird auch der Prozess der Testamentseröffnung und der Erbscheinbeantragung erläutert​​: 

  • Bundesministerium der Justiz – Erbrecht: Bietet einen Überblick über die Themen Erben und Vererben, gesetzliche Erbfolge, Testamentserstellung, Pflichtteilsansprüche und steuerliche Aspekte von Erbschaften​​.

  • Bundesregierung – Erben und Vererben: Eine Broschüre, die viele wichtige Fragen rund um die Themen Erben und Vererben beantwortet, einschließlich einer Diskussion über den digitalen Nachlass​​.

  • Erbrechtsinfo.com – Gesetzliche Erbfolge in Deutschland: Erläutert die Unterschiede zwischen der Erbfolge mit und ohne Testament sowie die Besonderheiten der Erbfolge für Enkel und Geschwister​​.

  • Finanztip – Gesetzliche Erbfolge: Beschreibt, wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert, wer in welcher Reihenfolge erbt, und wie adoptierte Kinder und der Staat in der Erbfolge berücksichtigt werden​​.

  • Wirtschaftsdienst – Erben in Deutschland: Untersucht die Verteilung von Erbschaften zwischen Ost- und Westdeutschland und bietet statistische Einblicke in die Vermögensverteilung durch Erbschaften​​.

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