Bestattungskosten von der Steuer absetzen - Leitfaden und Tipps
Bestattungskosten von der Steuer absetzen - Leitfaden und Tipps

Steuererklärung

Kosten für die Bestattung von der Steuer absetzen

Hier gehen wir auf wichtige Aspekte rund um das Thema Bestattungskosten in der Steuererklärung in Deutschland für das Jahr 2023 ein. Die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Bestattungskosten können komplex sein. Es ist wichtig zu verstehen, unter welchen Umständen diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können, welche Kosten abzugsfähig sind und wie diese in der Steuererklärung korrekt angegeben werden. Dieses FAQ bietet einen Überblick über die grundlegenden Richtlinien und Voraussetzungen, um Hinterbliebenen zu helfen, die finanzielle Last in einer ohnehin schwierigen Zeit zu mindern.

Mehr zum Thema Bestattungskosten finden Sie hier.

Todesfall

FAQ - Bestattungskosten steuerlich absetzen

Wer kann Bestattungskosten bei der Steuer angeben?

Hinterbliebene können die Kosten für eine Bestattung steuerlich absetzen, wenn das Erbe geringer ist als die Beerdigungskosten. Dies gilt für Bestattungskosten eines nahen Verwandten unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung​

Welche Kosten sind bei einem Todesfall steuerlich absetzbar?

Absetzbar sind unter anderem Kosten für Arzthonorar, Blumen, Bestattungsunternehmen, Trauerdrucksachen, Fahrtkosten, Friedhofsverwaltung, Gebühren, Grabpflege, Grabstätte, musikalische Gestaltung, Porto, Sarg, Schuldzinsen, Trauerfeier und Überführungen

Wer ist rechtlich zur Zahlung der Beerdigungskosten verpflichtet?

Rechtlich sind die Erben zur Übernahme der Beerdigungskosten verpflichtet. Bei einer Erbengemeinschaft muss diese die Kosten tragen. Falls ein Verwandter nichts erbt, besteht keine zivilrechtliche Verpflichtung zur Kostenübernahme, es sei denn, es entsteht eine sittliche Verpflichtung

Wie bewahrt man Belege für Bestattungskosten auf?

Hinterbliebene sollten alle Belege und Quittungen im Zusammenhang mit der Bestattung aufbewahren, da diese für die Steuererklärung erforderlich sind​

Was bedeutet „angemessene“ Höhe der Bestattungskosten?

Das Finanzamt sieht eine Grenze von 7.500 Euro als angemessen an. Wird diese Grenze überschritten, kann eine Einzelfallprüfung erfolgen. Die Angemessenheit hängt auch von der Lebensstellung des Verstorbenen ab

Müssen Erstattungen berücksichtigt werden?

Erhaltene Erstattungen, z.B. von einer Sterbegeldversicherung, müssen von den geleisteten Ausgaben abgezogen werden

Wie trägt man Bestattungskosten in der Steuererklärung ein?

In der Steuersoftware WISO Steuer werden Bestattungskosten unter Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten eingetragen​

Wie berechnet man den absetzbaren Betrag?

Man muss alle absetzbaren Kosten abzüglich des Erbes eintragen. Das Finanzamt zieht dann die zumutbare Eigenbelastung ab. Wenn der eingetragene Betrag geringer als die zumutbare Eigenbelastung ist, können die Kosten nicht abgesetzt werden

Kann ich Beerdigungskosten in unbegrenzter Höhe angeben?

Nein, das Finanzamt erkennt Beerdigungskosten nur bis zu einer angemessenen Höhe an, die seit 2003 bei 7.500 Euro liegt.

Welche Kosten erkennt das Finanzamt nicht an?

Nicht anerkannt werden Kosten für die Bewirtung von Trauergästen, Anschaffung von Trauerkleidung und Reisekosten für nahe Angehörige zur Teilnahme an der Bestattung

Was umfasst der Nachlass des Verstorbenen?

Der Nachlass beinhaltet Barvermögen, Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien, Schmuck, Versicherungszahlungen und Sterbegelder

Welche weiteren Kosten können abgesetzt werden?

Zu den absetzbaren Bestattungskosten gehören Totenschein, Sterbeurkunde, Überführung, Einäscherung, Sarg, Urne, Kreuz, Leichenschau, Seebestattung, Sterbehemd, Beerdigungsinstitut, Traueranzeigen, Grabstättenkosten, Gebühren für Trauerhalle und Kirche, Blumenschmuck und Honorare für Pfarrer, Organist und andere

Welche sonstigen Kosten können abgesetzt werden?

Auch Kosten, die indirekt mit dem Tod zusammenhängen, wie die Finanzierung der Bestattung, Reinigung der Wohnung des Verstorbenen oder Zahlungsrückstände, können geltend gemacht werden

Welche Kosten erkennt das Finanzamt nicht an?

Nicht anerkannt werden Ausgaben für Trauerkleidung, Bewirtung, Grabpflege, Erneuerung des Grabmals, Umbettung und Reisekosten für Angehörige

Wie wirkt sich die zumutbare Eigenbelastung aus?

Außergewöhnliche Belastungen, inklusive Beerdigungskosten, senken nur dann Steuern, wenn sie eine individuell berechnete zumutbare Eigenbelastung übersteigen, die je nach Gehalt, Familienstand und Kinderanzahl variiert

Unter welchen Bedingungen können Beerdigungskosten abgesetzt werden?

Kosten können abgesetzt werden, wenn sie das Erbe übersteigen und der Hinterbliebene sie aus rechtlichen oder sittlichen Gründen übernommen hat​

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Sammeln Sie alle Belege: Bewahren Sie alle Rechnungen und Quittungen auf, die mit der Bestattung in Verbindung stehen. Dazu gehören Kosten für Sarg oder Urne, Bestattungsunternehmer, Friedhofsgebühren, Trauerfeier, Grabstein, sowie eventuelle Fahrt- und Übernachtungskosten.

  2. Überprüfen Sie, ob die Kosten als außergewöhnliche Belastungen gelten: Nur tatsächliche Bestattungskosten, die notwendig und angemessen sind, können abgesetzt werden. Kosten, die nicht direkt mit der Bestattung zusammenhängen, sind in der Regel nicht abzugsfähig.

  3. Berechnen Sie Ihre zumutbare Belastung: Die zumutbare Belastung hängt von Ihrem Gesamtbetrag der Einkünfte, Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab. Sie finden die entsprechenden Prozentsätze und Berechnungsmethoden in den Steuerrichtlinien oder auf der Website Ihres Finanzamtes.

  4. Füllen Sie Ihre Steuererklärung aus: Tragen Sie die Bestattungskosten in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen ein. Dies erfolgt in der Regel im entsprechenden Formular (z.B. Anlage Außergewöhnliche Belastungen).

  5. Fügen Sie Belege bei: Fügen Sie Kopien aller relevanten Belege bei. Bewahren Sie die Originale sicher auf, falls das Finanzamt weitere Nachweise anfordert.

  6. Übermitteln Sie Ihre Steuererklärung: Reichen Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt ein. Dies kann online über das ELSTER-Portal oder in Papierform erfolgen.

  7. Warten Sie auf den Steuerbescheid: Nach der Überprüfung Ihrer Angaben durch das Finanzamt erhalten Sie einen Steuerbescheid. Überprüfen Sie diesen genau auf die korrekte Berücksichtigung Ihrer Angaben.

  8. Einspruch einlegen bei Bedarf: Wenn Sie mit der Entscheidung des Finanzamtes nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides Einspruch einlegen.

Für weiterführende Informationen zum Thema Bestattungskosten in der Steuererklärung in Deutschland empfehlen wir folgende Quellen:

Lohnsteuer kompakt: Eine detaillierte Übersicht über die steuerliche Absetzbarkeit von Bestattungskosten, inklusive Beispiele und spezifische Bedingungen. Zur Webseite

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH): Bietet umfassende Informationen zu den rechtlichen Verpflichtungen bei der Übernahme von Bestattungskosten und deren Absetzbarkeit. Zur Webseite

Buhl: Eine hilfreiche Anleitung, wie Bestattungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, inklusive einer Liste absetzbarer Kosten. Zur Webseite

FOCUS Praxistipps: Erläutert die Voraussetzungen für das Absetzen von Beerdigungskosten und wie diese in der Steuererklärung eingetragen werden. Zur Webseite

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