Einäscherung des Verstorbenen: Die Baumbestattung setzt eine Einäscherung voraus, die entweder mit oder ohne vorhergehende Trauerfeier in einem örtlichen Krematorium erfolgen kann. Da in Deutschland ein Friedhofszwang für Urnen besteht, können Baumbestattungen nur in Ländern durchgeführt werden, in denen keine Beisetzungspflicht für Urnen besteht, wie beispielsweise in der Schweiz, Tschechien oder den Niederlanden.
Überführung der Asche in eine autorisierte Baumschule: Nach der Einäscherung wird die Urne in eine spezialisierte Baumschule in einem dieser Länder überführt. Dort beginnt der eigentliche Prozess der Baumbestattung.
Integration der Asche in den Baum: In der Baumschule wird die Asche unter notarieller Aufsicht in eine speziell vorbereitete Vitalerde eingebracht. Ein zuvor ausgewählter Baum wird in diese Erde gepflanzt. Während einer etwa 6 bis 9 Monate dauernden Durchwurzelungsphase absorbiert der Baum die Asche vollständig und integriert sie in den natürlichen Lebenszyklus.
Nach Abschluss der Durchwurzelungszeit ist der Baum bereit zur Pflanzung. Da die Asche vollständig vom Baum aufgenommen wurde, entfällt der Friedhofszwang und die Angehörigen können den Baum an einem Ort ihrer Wahl einpflanzen.